Unterstützungsangebote im Land Brandenburg
Datum: Categories NewsSolo-Selbständige, kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch große Firmen sind von den Folgen der Corona-Krise hart getroffen. Bund und Länder arbeiten stetig daran, diese Unternehmen zu unterstützen und haben über die Monate hinweg verschiedene Unterstützungsangebote initiiert. Eine Auswahl möchten wir Dir hier präsentieren:
Unterstützungsangebote im Land Brandenburg*
1. Corona Mezzanine Brandenburg
Unterstützt werden alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung, insbesondere Investitionen und Betriebsmittel (Miete, Löhne und Gehälter, Material- und Wareneinkäufe etc.) und richtet sich an mittelständische Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit einem etablierten bzw. wettbewerbsfähigen Geschäftsmodell, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte mit mindestens 50 % der Vollzeitbeschäftigten im Land Brandenburg haben. Bewerbungsschluss ist der 30.12.2020.
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Frau Daniela Schikora
Telefon: 0331 660 1685
Frau Beate Foerstner
Telefon: 0331 660 1842
2. Corona-Kulturhilfe
Unterstützung erfolgt als Ausgleich von ausgabebereinigten Einnahmeausfällen (verbleibende Deckungslücke nach Abzug aller Ausgabenersparnisse) und richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige private Kultureinrichtungen und Projektträger. Bewerbungsschluss ist der 30.10.2020.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Stichwort: Corona Kulturhilfe
Dortustr. 36
14467 Potsdam
Email: Kulturhilfe.Corona@mwfk.brandenburg.de
3. Auslandsstipendien für Künstler*innen
Studienaufenthalte für (jüngere) Brandenburgische Künstler*innen, um sich im Ausland weiter zu entwickeln. Bewerbungsschluss ist der 15.01.2021.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Dortustr. 36
14467 Potsdam
4. KfW-Schnellkredit 2020
Förderung von Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen) sowie alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel) und richtet sich an Selbstständige und Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Bewerbungsschluss ist der 31.12.2020.
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 0800 539 9000
5. KfW-Unternehmerkredit
Förderung von Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen) sowie alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel). Darüber hinaus Material- und Warenlager und den Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen und richtet sich an Unternehmen sowie Freiberufler, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind. Bewerbungsschluss ist der 31.12.2020.
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 0800 539 9000
6. ERP-Gründerkredit – Universell
Förderung von Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen) sowie alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel). Darüber hinaus Material- und Warenlager und richtet sich an Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, Selbstständige und Freiberufler, Unternehmen. Bewerbungsschluss ist der 31.12.2020.
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 0800 539 9000
7. Corona-Hilfen der Bürgschaftsbank
Verbürgungsgrad von bis zu 90 % für Finanzierungsbedürfnisse mit Corona-Hintergrund, abgesenkte Bürgschaftsprovision und ein tilgungsfreies Jahr zu Beginn der Kreditlaufzeit und richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen im Land Brandenburg. Bewerbungsschluss ist der 31.12.2020.
Bürgschaftsbank Brandenburg
Karsten Kolbe
Telefon: 0331 649 6330
E-Mail: kolbe@bb-br.de
8. Kurzarbeitergeld
Zuschuss in Form von Lohnersatzleistung für Arbeits- und Entgeltausfall in Unternehmen und richtet sich an Betriebe, deren Beschäftigten mindestens 10 Prozent einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben oder aber Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut haben. Bewerbungsschluss ist der 31.12.2020.
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Telefon: 0800 455 5520
9. Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz durch Coronavirus
Entschädigung bei Verdienstausfall durch ein Tätigkeitsverbaut gemäß Infektionsschutzgesetz und richtet sich an Personen, die dem beruflichen Tätigkeitsverbot auf Grund des Infektionsschutzgesetzes unterliegen oder unterworfen sind und dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Einreichungsschluss ist der 31.12.2020.
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen OT Wünsdorf
E-Mail: entschaedigung@lavg.brandenburg.de
*alle Angaben ohne Gewähr.